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Wussten Sie schon?
§ 285 ABGB
Definition der Sache im juristischen Sinne. Eine Sache ist alles, was vom Menschen unterschieden ist und zum Gebrauch dient.
Was ist eine Sache? "Juristisch gesehen ist eine Sache alles, was vom Menschen unterschieden ist und zum Gebrauch dient (§ 285 ABGB). Selbst ein verlorener Schlüssel ist also eine Sache – und kann Gegenstand eines Rechtsstreits werden."
Kanzlei Infos
CONIURIS
Rechtsanwaltskanzlei
RA Mag. Dominik Espen
office@coniuris.at
+43 (0) 5523 58409 101
Standort
CONIURIS
Rechtsanwaltskanzlei
Hauptstraße 4
6840 Götzis
Vorarlberg
Österreich
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Mo.-Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.-Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
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