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Kommt die Erbschaftssteuer jetzt wieder?

  • Autorenbild: Mag. Alan Wolf
    Mag. Alan Wolf
  • 2. Apr.
  • 4 Min. Lesezeit
Schwarz-weiß-Bild von Händen, die ein Dokument mit dem Wort "Erbschaftssteuer" halten. Der Hintergrund ist unscharf. Ernsthafte Stimmung.

Erbschaftssteuer in Österreich: Aktueller Stand April 2026 und vorweggenommene Erbfolge als rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten


  1. Was ist die Aktuelle Rechtslage?

  2. Wie sieht die politische Entwicklung aus?

  3. Wie könnte eine künftige Erbschaftssteuer ausgestaltet werden?

  4. Vorweggenommene Erbfolge als rechtliche Gestaltungsmöglichkeit.

  5. Was sie jetzt tun können?

  6. Quick-Check: Strategische Vermögensübergabe.


Die Diskussion rund um die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer in Österreich ist aktueller denn je. Finanzminister Dr. Marterbauer greift dieses Thema regelmäßig auf und spricht von einem Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode. Gerade für vermögende Privatpersonen und Unternehmer stellt sich daher zunehmend die Frage, ob und wie rechtzeitig Vorsorge getroffen werden sollte. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der politischen Debatte sowie über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch vorweggenommene Erbfolge.


1. Was ist die Aktuelle Rechtslage: Keine Erbschaftssteuer in Österreich


In Österreich besteht derzeit keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Diese wurde im Jahr 2008 abgeschafft, nachdem der Verfassungsgerichtshof die damalige Regelung als verfassungswidrig aufgehoben hatte.


Allerdings bedeutet dies nicht, dass Vermögensübertragungen vollständig steuerfrei sind. Insbesondere sind weiterhin zu beachten:


  • Grunderwerbsteuer bei Immobilienübertragungen

  • Meldepflichten bei größeren Schenkungen auch im Familienverband

  • Stiftungseingangssteuer bei bestimmten Gestaltungen


2. Politische Entwicklung und Ausblick


Die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer wird derzeit intensiv diskutiert. Zwar wurde im Februar 2026 ein Antrag zur Einführung einer Steuer auf große Vermögen im Nationalrat abgelehnt, dennoch sprechen sich mehrere politische Parteien weiterhin klar für eine Besteuerung hoher Erbschaften aus.


In den politischen Konzepten wird häufig mit Freibeträgen von rund einer Million Euro gearbeitet. Dieser Betrag ist jedoch insbesondere in Ballungsräumen sowie in Regionen wie Vorarlberg und Tirol bereits durch eine einzelne Immobilie (Einfamilienhaus) rasch erreicht.


Aus heutiger Sicht ist eine Einführung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode zwar nicht zu erwarten, perspektivisch erscheint sie jedoch politisch realistisch. Die Entwicklung zeigt damit eine klare Tendenz:


Kurzfristig besteht keine Erbschaftssteuer, langfristig sollte jedoch mit Veränderungen gerechnet werden.


3. Denkbare Ausgestaltungen einer künftigen Erbschaftssteuer


Die derzeit diskutierten Modelle weisen in eine ähnliche Richtung. Im Zentrum stehen Freibeträge zwischen 500.000 Euro und einer Million Euro, wobei in erster Linie höhere Vermögen erfasst werden sollen.


Teilweise wird auch die Einbeziehung von Schenkungen über längere Zeiträume diskutiert, etwa in Form eines sogenannten Lebensfreibetrags. Gleichzeitig sind Ausnahmen für Familienbetriebe und Hauptwohnsitze im Gespräch.


Diese Überlegungen verdeutlichen, dass insbesondere größere Vermögen künftig stärker in den Fokus der Besteuerung geraten könnten. Für Betroffene empfiehlt es sich daher, die eigene Vermögensstruktur frühzeitig zu analysieren.


4. Vorweggenommene Erbfolge als Gestaltungsmöglichkeit


Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gewinnt die vorweggenommene Erbfolge zunehmend an Bedeutung. Darunter versteht man die bewusste Übertragung von Vermögen bereits zu Lebzeiten, etwa durch Schenkungen, Immobilienübertragungen, die Weitergabe von Unternehmensbeteiligungen oder durch stiftungsrechtliche Gestaltungen.


Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die derzeitige Rechtslage genutzt werden kann. Dadurch entsteht Planungssicherheit und die Möglichkeit, Vermögen schrittweise und kontrolliert auf die nächste Generation zu übertragen. Gleichzeitig können potenzielle zukünftige steuerliche Belastungen reduziert oder vermieden werden.


Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Überlegung, dass künftige Modelle möglicherweise auch frühere Schenkungen in die steuerliche Betrachtung einbeziehen könnten. Eine rechtzeitige Gestaltung kann daher entscheidend sein. Zwar wäre eine echte rückwirkende Belastung aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch zu beurteilen, dennoch zeigt die Erfahrung, dass Übergangsregelungen oft komplex ausgestaltet sind.


Unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass Österreich bereits heute ein vergleichsweise hoch besteuerter Standort ist. Umso sinnvoller kann es sein, Vermögen frühzeitig strukturiert und rechtlich abgesichert zu übertragen. Eine durchdachte vorweggenommene Erbfolge ermöglicht nicht nur steuerliche Optimierung, sondern auch klare Regelungen innerhalb der Familie und eine Absicherung für den Übergeber, etwa durch entsprechende vertragliche Gestaltung.


Wer sich bereits mit dem Thema Vermögensnachfolge beschäftigt, sollte daher nicht auf gesetzliche Änderungen warten, sondern proaktiv handeln.


Eine Hand gibt einer anderen einen alten Schlüssel. Der Hintergrund ist unscharf mit Lichtpunkten. Schwarz-Weiß-Foto, symbolisch für vorweggenommene Erbfolge.

5. Wie wir Sie unterstützen können


Die rechtliche und steuerliche Gestaltung von Vermögensübertragungen erfordert eine individuelle und vorausschauende Planung. Jede Vermögensstruktur und jede familiäre Situation bringt eigene Herausforderungen mit sich.


Die CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei in Götzis unterstützt Sie insbesondere bei:


  • der Strukturierung der vorweggenommenen Erbfolge

  • der Erstellung von Schenkungsverträgen

  • der Durchführung von Grundbuchseintragungen

  • der Unternehmensnachfolge

  • komplexen Immobilienübertragungen


Selbstverständlich erfolgt dies in enger Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Beratung.


Unser Ansatz ist klar: Rechtssicherheit heute schaffen und Risiken von morgen vermeiden.


6. Quick-Check: Strategische Vermögensübergabe


In 4 Schritten zu Ihrer ersten Einschätzung (max. 2 Minuten).

Schritt 1: Welches Vermögen möchten Sie absichern?


  • [ ] Immobilie / Liegenschaft (Haus, Wohnung, Baugrund in Vlbg/Tirol)

  • [ ] Unternehmen / Firmenanteile (Nachfolgeplanung)

  • [ ] Großes Geldvermögen / Portfolios

  • [ ] Gemischte Vermögensstruktur (Privat & Betrieblich)


Schritt 2: Wer soll in die Nachfolge eingebunden werden?


  • [ ] Direkte Nachkommen (Kinder / Enkel)

  • [ ] Partner / Ehegatte

  • [ ] Dritte / Privatstiftungen

  • [ ] Nachfolge noch ungeklärt


Schritt 3: Was ist Ihr primäres strategisches Ziel?


  • [ ] Planungssicherheit schaffen (aktuelle Rechtslage nutzen)

  • [ ] Familienfrieden sichern (Pflichtteilsstrategie)

  • [ ] Eigene Absicherung (Wohnrecht / Fruchtgenuss / Kontrolle behalten)

  • [ ] Steuerliche Belastungen minimieren (Vorsorge vor Gesetzesänderungen)


Schritt 4: Wie bewerten Sie die aktuelle politische Debatte?


  • [ ] Handlungsbedarf: Ich möchte die Übergabe innerhalb der nächsten 12 Monate rechtlich fixieren.

  • [ ] Vorsorge: Ich möchte mich frühzeitig informieren, um später flexibel reagieren zu können.

  • [ ] Akute Sorge: Die aktuelle Steuer-Diskussion beunruhigt mich; ich brauche zeitnah eine Analyse meiner Struktur.


 

CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei Götzis – Mit Recht an Ihrer Seite! Wir sind Ihre Experten für Rechtsfragen in Vorarlberg, Tirol und ganz Österreich.



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