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Skiunfall oder Rodelunfall – was tun?

  • Autorenbild: Mag. Alan Wolf
    Mag. Alan Wolf
  • 6. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit
Skiunfallszene mit Bergrettung: Eine Person liegt nach einem Skiunfall im Schnee. Im oberen Bildteil ist im Bokeh-Effekt die Bergrettung auf dem Weg zur Unfallstelle erkennbar, was Hoffnung symbolisiert.


Ihre Rechtsanwaltskanzlei CONIURIS in Vorarlberg unterstützt Sie nach einem Wintersportunfall.


Ein Winterurlaub in Österreich bedeutet für viele Erholung, Sport und Naturgenuss. Doch leider kommt es auf Skipisten und Rodelstrecken immer wieder zu schweren Unfällen. Jedes Jahr verletzen sich tausende Wintersportler – oft mit erheblichen Folgen. In solchen Fällen ist nicht nur die medizinische Erstversorgung entscheidend, sondern auch die Frage: Wer haftet für den Schaden?


Als Rechtsanwalt in Götzis unterstütze ich Betroffene aus Vorarlberg, Tirol und ganz Österreich, wenn es nach einem Skiunfall oder Rodelunfall zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt – etwa bei Streit über die Unfallursache, die Schuldfrage oder bei der Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.


Fremdverschulden oder Eigenverschulden – wer zahlt?


Liegt ein Fremdverschulden vor, haftet in der Regel der Unfallverursacher – meist über eine private Haftpflichtversicherung. Doch auf Skipisten und Rodelstrecken ist der Unfallhergang oft unübersichtlich. Viele Faktoren wirken zusammen: Geschwindigkeit, Sichtverhältnisse, das Verhalten anderer Wintersportler. Das führt nicht selten zu unterschiedlichen Darstellungen des Geschehens.


Wenn der Unfall selbst verschuldet wurde, stellt sich die Frage, welche Versicherung einspringt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar notwendige medizinische Maßnahmen, jedoch nicht alle Kosten – etwa für Spezialbehandlungen, Rehabilitation oder Umbaumaßnahmen bei bleibenden Schäden. Hier können private Unfall- oder Krankenversicherungen einspringen – vorausgesetzt, eine entsprechende Polizze wurde bereits vor dem Unfall abgeschlossen.


Gerade bei komplexen Verletzungen wie Bänderrissen, Wirbelsäulenverletzungen oder Knochenbrüchen mit Spätfolgen kann es zu langfristigen Einschränkungen kommen. Entsprechend wichtig ist eine präzise und rechtlich fundierte Forderungsstellung, um die Betroffenen finanziell abzusichern.

Unfallhergang – was ist zu beachten?


Zur Klärung der Schuldfrage greifen viele Versicherer auf die sogenannten FIS-Regeln (Regeln des internationalen Skiverbands) zurück, die das Verhalten auf Skipisten regeln. Ergänzend gelten in Österreich die Bestimmungen des Pisten-Ordnungs-Entwurfs (POE). Diese Regelwerke dienen dazu, das Miteinander auf der Piste sicher zu gestalten – doch selbst sie verhindern Unklarheiten nicht immer.


Ein häufiger Diskussionspunkt betrifft das Mitverschulden, etwa wenn kein Helm getragen wurde oder riskantes Verhalten vorlag. Auch wenn Helmpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann das Nichttragen in der Praxis Einfluss auf die Beurteilung des Falles haben – etwa bei der Frage, ob ein Teil des Schadens selbst zu tragen ist.


Schwarz-Weiß-Aufnahme einer Unfallstelle im Schnee: Im Vordergrund liegen zwei Skier gekreuzt im Pulverschnee, daneben sind Skihandschuhe, ein Skistock und ein Helm verstreut. Am rechten Bildrand ist ein Teil eines Rettungsschlittens oder einer Notfallliege sichtbar. Der Hintergrund zeigt eine leicht verschneite Piste mit angedeuteten Bergen.

Was ist nach einem Unfall zu tun?


Nach einem Ski- oder Rodelunfall empfiehlt es sich, den Unfallhergang so genau wie möglich zu dokumentieren – Fotos, Zeugenaussagen und ärztliche Unterlagen können im späteren Verfahren entscheidend sein. Wer eine private Unfallversicherung besitzt, sollte diese zeitnah informieren und die Versicherungsbedingungen – insbesondere die Besonderen Versicherungsbedingungen – sorgfältig prüfen. Oft verstecken sich dort Ausschlussklauseln oder Fristen, die nicht übersehen werden dürfen.


Ihr Ansprechpartner bei Wintersportunfällen.


Die CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei in Götzis (Vorarlberg) ist regional bestens vernetzt und unterstützt Mandantinnen und Mandanten aus Dornbirn, Feldkirch, Bregenz, dem Rheintal, Tirol sowie aus ganz Österreich bei rechtlichen Fragestellungen nach Ski- oder Rodelunfällen. Unser Team verfügt über jahrelange Erfahrung im  Sportrecht, Versicherungsrecht allgemeinen Schadenersatzrecht. Wir wissen, worauf es bei der Durchsetzung von Ansprüchen ankommt – und wie man unnötige Fehler vermeidet.


Ob es um Schmerzensgeld, Verdienstentgang oder Folgeschäden geht: Mit Recht für Sie da – kompetent, zielgerichtet und persönlich.



 CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei Götzis – Ihr Ansprechpartner für Skiunfall, Rodelunfall & Versicherungsfragen in Vorarlberg und Tirol.


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