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Autounfall Italien & Österreich: Was tun bei ausländischem Kennzeichen?

Autorenbild: Mag. Alan Wolf
Mag. Alan Wolf
17. Aug.
4 Min. Lesezeit

Ein Verkehrsunfall im Urlaub ist besonders belastend. Gerade bei einem Autounfall in Italien stellen sich sofort Fragen zur zuständigen Versicherung, zum anwendbaren Recht und zur Durchsetzung der Schadenersatzansprüche.


Zwei Autos stoßen auf der Straße zusammen; ein dunkles Auto prallt in die Seite eines SUV, mit sichtbarer Delle.

Richtiges Verhalten am Unfallort


Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und verständigen Sie bei Verletzungen über die Notrufnummer 112 die Rettung. Bei Personenschäden, Fahrerflucht, fehlenden Versicherungsdaten oder Streit über den Unfallhergang sollte auch die Polizei gerufen werden.

Dokumentieren Sie insbesondere:


  • Kennzeichen und Versicherungsdaten,

  • Namen und Kontaktdaten der Beteiligten,

  • Unfallort und Unfallzeit,

  • Schäden und Fahrzeugpositionen,

  • Kontaktdaten möglicher Zeugen.


Fotografieren Sie die Fahrzeuge, die Unfallstelle, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen. Nach Möglichkeit sollte außerdem ein Europäischer Unfallbericht ausgefüllt und von beiden Beteiligten unterschrieben werden.


Wer meldet den Schaden?


Die erste Schadenmeldung übernimmt üblicherweise der eigene Versicherungsberater. Er informiert die eigene Haftpflichtversicherung und – falls vorhanden – die Kasko- und Rechtsschutzversicherung.

Die bloße Schadenmeldung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche gegenüber der ausländischen Versicherung vollständig und rechtlich richtig geltend gemacht wurden.


Wer ist zuständig? Die häufigsten Unfall-Szenarien


Autounfall Italien: Das italienische Fahrzeug hat den Unfall verursacht

Hat der Lenker des italienischen Fahrzeugs den Unfall verursacht, richten sich die Ansprüche grundsätzlich gegen dessen italienische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Schaden sollte möglichst vollständig angemeldet werden.

Häufig verfügt die italienische Versicherung über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Österreich. Dieser kann die Bearbeitung des Schadens übernehmen.


Welche Rolle spielt der VVO?

Ist die italienische Versicherung oder ihr österreichischer Ansprechpartner nicht bekannt, kann der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs – VVO weiterhelfen.

Über den VVO können der zuständige Haftpflichtversicherer und mögliche Ansprechpartner für die Schadenregulierung ermittelt werden. Für Verkehrsunfälle mit ausländischer Beteiligung steht außerdem ein eigenes Meldeformular zur Verfügung.

Der VVO ist jedoch nicht automatisch selbst zur Zahlung verpflichtet. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, den Versicherer und die zuständige Stelle festzustellen.


Il veicolo austriaco ha causato l’incidente in Italia

Se il conducente del veicolo austriaco ha causato l’incidente, il sinistro deve essere denunciato immediatamente alla propria assicurazione austriaca di responsabilità civile auto. Quest’ultima verifica le richieste di risarcimento del danneggiato italiano, liquida le pretese fondate e respinge quelle infondate o eccessive. Sul versante italiano può essere coinvolto nella gestione del sinistro l’Ufficio Centrale Italiano – UCI. L’UCI è competente per gli incidenti causati in Italia da veicoli immatricolati all’estero.


Un veicolo italiano viene danneggiato in Austria

Se un veicolo con targa italiana viene danneggiato in Austria da un veicolo immatricolato in Austria, le richieste di risarcimento devono essere rivolte, in linea di principio, all’assicurazione austriaca di responsabilità civile auto del responsabile dell’incidente. Il danneggiato italiano dovrebbe raccogliere e conservare il numero di targa, i dati del conducente e del proprietario del veicolo, nonché tutte le prove disponibili. Se la compagnia assicurativa austriaca non è nota, può essere individuata tramite il VVO. Se la compagnia assicurativa non risponde o contesta la responsabilità, il danneggiato italiano può rivolgersi direttamente a uno studio legale austriaco.


Rote Titelgrafik auf freigestellten Hintergrund: Dr. Matthias Lüth, Mag. Michael Mikuz; Rechtsanwälte und Verteidiger in Strafsachen

Dieser fachliche Beitrag entstand in redaktioneller Kooperation mit der Kanzlei Lüth & Mikuz (Innsbruck) – unserem verlässlichen Netzwerkpartner für grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten. (www.kanzlei-innsbruck.at)



Hand unterschreibt ein Unfallbericht-Formular mit Stift auf Holztisch.

Welche Versicherungen können zusätzlich helfen?


Neben der gegnerischen Haftpflichtversicherung können weitere Versicherungen relevant sein:

Die Kaskoversicherung kann Schäden am eigenen Fahrzeug übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung kann die Kosten einer anwaltlichen Vertretung decken. Bei Verletzungen können außerdem eine private Unfall-, Kranken- oder Reiseversicherung Leistungen erbringen.


Expertentipp: Darum reicht die normale Haftpflicht im Ausland oft nicht aus



Porträt eines Mannes im dunklen Anzug vor hellem Hintergrund, neutraler Blick. Soner Sunar Kundenbetreuer der Generali.

Soner Sunar (Kundenbetreuer, Generali Österreich):


"Bei einem unverschuldeten Unfall in Italien richten sich Ihre Ansprüche nach italienischem Recht – oft mit anderen Deckungssummen und langwieriger Bürokratie. Mein Rat: Achten Sie unbedingt darauf, dass sich Ihr Kfz-Versicherungsschutz mit ausreichend hohen Deckungssummen zuverlässig auf ganz Europa erstreckt, um im Ernstfall bestens abgesichert zu sein. Mindestens genauso wichtig ist eine starke Rechtsschutzversicherung: Wenn die gegnerische ausländische Versicherung blockiert oder die Schuldfrage bestreitet, deckt sie die Anwalts- und Verfahrenskosten ab, damit Sie grenzübergreifend zu Ihrem Recht kommen."


Rotes Generali-Logo mit geflügeltem Löwen und Schild; darunter der Schriftzug GENERALI auf transparenten Hintergrund.

Soner Sunar | Kundenbetreuer – Generali


Telefon: +43 676 8256 6775

Adresse: Grabenweg 69, 6020 Innsbruck


Ich stehe Ihnen gerne online oder vor Ort für Termine zur Verfügung.



Wann sollte eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet werden?


Eine rechtliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn:


  • die gegnerische Versicherung oder der Unfallgegner nicht reagiert,

  • die Haftung oder das Verschulden bestritten wird,

  • Personen verletzt wurden,

  • ein erheblicher Fahrzeugschaden entstanden ist,

  • einzelne Schadenpositionen abgelehnt werden,

  • das Vergleichsangebot zu niedrig erscheint,

  • fremdsprachige Schreiben oder Dokumente vorliegen.


Gerade bei Personenschäden sollten Vergleichs- oder Abfindungserklärungen nicht vorschnell unterschrieben werden.


Unterstützung durch CONIURIS


Grenzüberschreitende Verkehrsunfälle können versicherungsrechtlich und organisatorisch komplex sein. Die CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Geschädigte bei der Ermittlung des zuständigen Versicherers, der vollständigen Anmeldung ihrer Ansprüche und der Kommunikation mit österreichischen und italienischen Versicherungen.

Reagiert die italienische Versicherung oder der Unfallgegner nicht beziehungsweise nur unzureichend, sollte möglichst frühzeitig rechtliche Unterstützung eingeholt werden. Dadurch können Beweise gesichert, Ansprüche vollständig erfasst und unnötige Verzögerungen vermieden werden.


Sie hatten einen Verkehrsunfall in Italien oder waren an einem Unfall mit einem österreichischen und einem italienischen Fahrzeug beteiligt? Wenden Sie sich frühzeitig an die CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.


CONIURIS Rechtsanwaltskanzlei Götzis – Mit Recht an Ihrer Seite! Wir sind Ihre Experten für Rechtsfragen in Vorarlberg, Tirol und ganz Österreich.

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